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Wir bieten für die Aktenvernichtung maßgeschneiderte
Konzepte und führen bedarfsgerechte Behältnisse
von 0,24 - 33 cbm sowohl für den regelmäßigen Gebrauch, als
auch für einmalige Aktionen in unserem Programm.
Die Vernichtung der Unterlagen erfolgt gemäß den Vorschriften
des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt). Das von uns hierfür
eingesetzte Personal ist gemäß des § 5 BDSG auf das
Datengeheimnis verpflichtet.
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