Aktenvernichtung
Wir vernichten nicht mehr benötigte Unterlagen...

Wir bieten für die Aktenvernichtung maßgeschneiderte
Konzepte und führen bedarfsgerechte Behältnisse
von 0,24 - 33 cbm sowohl für den regelmäßigen Gebrauch, als
auch für einmalige Aktionen in unserem Programm.

Die Vernichtung der Unterlagen erfolgt gemäß den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt). Das von uns hierfür eingesetzte Personal ist gemäß des § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.